Zur Entwicklung des Frauenwahlrechts

Autorin: Susanne Hertrampf/Bonn

1791 – Als Reaktion auf die Verfassungsdiskussionen in Frankreich, an der die Frauen nur als Zuhörerinnen teilnehmen dürfen und in denen letztlich nur über ein Wahlrecht für Männer diskutiert wird, entwirft Olympe de Gouges entwirft eine Erklärung der Frau und Bürgerin

Ihre Präambel leitet sie mit folgenden Worten ein (deutsche Übersetzung): „Die Mütter, Töchter, Schwestern, Vertreterinnen der Nation verlangen, in die Nationalversammlung aufgenommen zu werden.“ Mit dieser Auszählung von Frauenrollen schuf sie eine kollektive Identität – die „Geschlechtsgruppe Frau“.

Es ist der Protest einer einzigen Person, die aber mit dieser Erklärung unmissverständlich klar macht, für was für eine Gruppe sie spricht bzw. wer hinter ihr steht, was ihre Basis ist: die Hälfte der Menschheit. Diese Art Inszenierung von Frauen als „Wir“, als ein Kollektiv, das sich auf die Hälfte der Menschheit bezieht, haben nachkommende Frauenrechtlerinnen in ähnlicher Weise wiederholt, um Stärke zu demonstrieren wie auch um weitere Frauen zu mobilisieren, für das gemeinsame Anliegen zu kämpfen. Letzteres formulierte Olympe de Gouges wie folgt: „Frau, erwache! (…) erkenne deine Rechte“.  (Auszug aus einem Vortrag, den ich 2014 in Tutzing gehalten habe)

1849 – Louise Otto Peters (1819-1895) stellt ihre „Frauenzeitung“ unter das Motto >>Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen.<<

1849 – Das gewalttätige Ende der Märzrevolution brachte das politische Engagement der deutschen Frauenrechtlerinnen zum Erliegen. Diskriminierende Vereinregelungen traten in Kraft, die es Frauen verbat, politisch aktiv zu werden.

1865 – Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF), hervorgegangen aus der ersten deutschen Frauenkonferenz, die vom 15. bis 17. Oktober 1865 in Leipzig stattfand. Aufgrund des rigiden Vereinsgesetzes verfolgt der ADF eine Politik „der kleinen Schritte“.

1869 – Die Forderung von August Bebel, auch das Wahlrecht für Frauen im Eisenacher Programm der SPD zu verankern, scheitert.

1869 – Veröffentlichung der Schrift „The Subjection of Women” von John Stuart Mill in Kooperation mit seiner Frau Harriet Taylor. Diese Schrift, deren Übersetzung auch in Deutschland rege diskutiert wurde, hatte erheblichen Einfluss auf das feministische Denken.

 1870 – Als erste politische Institution gewährte das Repräsentantenhaus des Bundesstaates Wyoming Frauen das Wahlrecht

 1873 – Für Hedwig Dohm ist das Frauenstimmrecht zentral für die Emanzipation der Frau: „“Für mich liegt der Anfang alles wahrhaften Fortschritts auf dem Gebiet der Frauenfrage im Stimmrecht der Frauen“. (Aus: „Der Jesuitismus im Hausstande“, 1873, S. 166). Kaum eine Person zuvor, hatte sich in Deutschland so offen zum Frauenstimmrecht geäußert wie Dohm. Sie ist der politischen Diskussion, auch innerhalb der Frauenbewegung, derartig voraus, dass ihre Gedanken in den 1870er Jahren noch keinen wirklichen Nährboden finden.

 1876 – In „Der Frauen Natur und Recht“ legt Hedwig Dohm nach: „Die Frauen fordern das Stimmrecht als ein ihnen natürlich zukommendes Recht. (…) Warum soll ich erst beweisen, dass ich ein Recht dazu habe? Ich bin ein Mensch, ich denke, ich fühle (…).“ ([1876], Ausgabe von 1986, S. 159f.)

 1879 – „Die Frau und der Sozialismus“ von August Bebel erscheint

 1885 – Gertrud Guillaume-Schack gibt die Zeitschrift „Die Staatsbürgerin“ – ein Organ für die „Interessen der Arbeiterinnen“ heraus. Wegen „Einmischung in politische Angelegenheiten“ wird sie schon ein halbes Jahr später, 1886, verboten.

 1888 – Gründung des International Council of Women (ICW) – bis heute aktiv!

1888 – Gründung des „Vereins Frauenwohl“ in Berlin. Dieser wird zum Sammelbecken radikaler Frauenrechtlerinnen.

 1891 – auf dem Erfurter SPD-Parteitag wird endlich das Frauenwahlrecht in das Programm aufgenommen. Die SPD ist damit die erste partei, die in Deutschland das Wahlrecht unabhängig vom Geschlecht fordert.

1892 – Die erste Ausgabe der „Gleichheit“ erscheint. Sie ist das maßgebliche Organ der proletarischen Frauenbewegung. Herausgeberin ist Clara Zetkin.

1893 – Einführung des Frauenwahlrechts in Neuseeland

 1894 – Lily von Gizycki (bekannt unter Lily Braun) forderte auf einer Versammlung (organisiert von Minna Cauer) zum ersten Mal öffentlich das Frauenstimmrecht

 1894 – Gründung des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF). Auf dem ersten Generalversammlungstag weist Anna Simson in ihrer Rede die radikalen Frauenrechtlinnen in ihre Schranken. Diese hatten eine politische Richtung gefordert. Zudem grenzte sich der BDF bewusst von der proletarischen/sozialistischen Frauenbewegung ab.

 1895 – Lily von Gizycki und Minna Cauer gründen die Zeitschrift „Die Frauenbewegung“. Anita Augspurg wird sogleich eine der wichtigsten Autorinnen der neuen Zeitschrift.

 1897 – Der BDF tritt in den ICW ein

 1897 – Beginn der Suffragettenbewegung in Großbritannien

1899 – Im Oktober gründen radikale Frauenrechtlerinnen, darunter Anita Augspurg und Minna Cauer, ihren eigenen Verein, den Verband Fortschrittlicher Frauenvereine (VFF). Cauer wird 1. und Augspurg 2. Vorsitzende. Der VFF verfolgt eine offensive Öffentlichkeitsarbeit und erzielt damit mehr Aufmerksamkeit als der BDF. Anders als der BDF befürwortet der VFF eine Zusammenarbeit mit der proletarischen/sozialistischen Frauenbewegung.

1899 –Die Beilage „Parlamentarische Angelegenheiten und Gesetzgebung“ der Zeitschrift „Die Frauenbewegung“ wird ins Leben gerufen. Augspurg übernimmt bis 1906 die Redaktion.

1899 – Augspurg nimmt an dem internationalen Kongress des ICW in London teil. Sie gehört zu der Gruppe Frauenrechtlerinnen, die die Idee eines eigenständigen internationalen Frauenstimmrechtsverbands entwickeln. (im Internet gibt es dazu eine frei zu nutzendes Foto von Augspurg in einer Gruppe von Kongress-Teilnehmerinnen)

1902 – Unzufrieden mit der gemäßigten ICW-Politik organisieren radikale Frauenrechtlerinnen, die im ICW in der Minderheit sind, eine internationale Frauenstimmrechtskonferenz in Washington. Dort wurde der Beschluss gefasst, einen internationalen Dachverband nur für solche Frauenorganisationen zu gründen, die sich primär für die politische Gleichberechtigung der Frauen engagierten.

1902 – Augspurg gründet den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht in Hamburg (DVF, ab 1904: Deutscher Verband für Frauenstimmrecht) und ist bis 1911 1. Vorsitzende. Hamburg wählt sie bewusst, da die Hansestadt politische Frauenvereine tolerierte.

 1902 – Da Lida Gustava Heymann in Hamburg zwar steuern zahlen musste, aber aufgrund des fehlenden kommunalen Wahlrechts nicht die vollen Bürgerrechte besaß, verweigerte sie die Abgabe. Augspurg unterstützte sie dabei medienwirksam. Lt. Kinnebrock orientierten sich die beiden Frauen dabei an „englischen, US-amerikanischen und französischen Frauenaktionen, die das Motto der amerikanischen Revolution – „No taxation withaut representation“ umsetzten.“ (Kinnebrock, S. 254)

 1902 – Unter der neuen Vorsitzenden des BDF, Marie Stritt, öffnet sich der Bund für zentrale Ziele der radikalen Frauenrechtlerinnen, wie z.B. das Frauenstimmrecht.

 1903 – Anita Augspurg Zitat: “Unter keinen Umständen dürfen die Frauen auf das Repräsentationsrecht ihres Geschlechts verzichten und ihr Schicksal den Männern in die Hand geben. Auf allen Gebieten sehen wir nämlich, daß die Gesetze zum Vorteil der Männer zugeschnitten sind” Versammlungsmitschnitt der Polizei vom 2.10.1903, zitiiert in Kinnebrock, S. 251

1903 – Emmeline Pankhurst gründet die Women’s Social and Political Union (WSPU), die durch ihre militanten Aktionen weltweit bekannt wird.

 1904 – Gründung des ersten internationalen Frauenstimmrechtsverband in Berlin: International Woman Suffrage Alliance (IWSA). Anita Augspurg gehörte zu den drei Frauen, die die Prinzipien des neuen Verbandes formulierten. Augspurg wird 2. Vorsitzende

 1905 – Die WSPU beginnt, mit spektakulären, militanten Aktionen Öffentlichkeit für ihre Ziele in Großbritannien herzustellen.

 1906 – Augspurg bekundet ihre Sympathie für die Suffragetten: „Geht nunmehr die ganze nach Millionen zählende Armee der englischen Frauenstimmrechtsbewegung zu schärferer Taktik über, Hand in Hand mit dem Sozialen und Politischen Frauenbunde [WSPU], so muß der Sieg in kruzer Zeit erobert werden.“ (in: TAG, Nr. 615, vom 4.12.1906, zitiert in Kinnebrock, S. 329)

 1906 – Einführung des Frauenwahlrechts in Finnland

1907 – Der VFF schließt sich dem BDF an gegen die Auffassung von Anita Augspurg, diese wird überstimmt. Sie und Heymann zogen sich aus dem VFF-Vorstand zurück. Ohne diese wichtigen Frauenrechtlerinnen gelangt es dem VFF nicht, seine Ziele im BDF zu verankern.

1907 – Gründung der „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“ mit dem Untertitel: Zeitschrift für die politischen Interessen der Frau. Publikationsorgan des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht und seiner Zweigvereine“. Diese neue Zeitschrift löste die Beilage „Parlamentarische Angelegenheiten und Gesetzgebung“ der Zeitschrift „Die Frauenbewegung“ ab, trat damit in Konkurrenz zu dieser ältesten radikalfeministischen Zeitschrift. Ein weiterer Schritt, der die Einheit der radikalen Frauenrechtlerinnen gefährdete. Ein anderer war, dass sich Augspurg von politischen liberalen Parteien enttäuscht zurückzog, vor allem, nachdem diese nicht das Frauenwahlrecht aktiv unterstützten, während Minna Cauer sich gleichzeitig der Demokratischen Vereinigung zuwandte.

1908 – Ein neues Reichsvereinsgesetz wird verabschiedet. Von nun an dürfen sich Frauen in Vereinen und Parteien politisch betätigen.

1908 – Einführung des Frauenwahlrechts in Australien – allerdings nur für weiße Frauen!

1908 – Mit der Gründung des Schlesischen Vereins für Frauenstimmrecht, der das demokratische Wahlrecht (=das allgmeine Wahlrecht: darunter wird verstanden, dass alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen) ablehnt, treten die Differenzen in der Frauenstimmrechtsbewegung deutlicher zutage. 1909 – Ein weiterer Verband gründet sich – der Westdeutsche Verband für Frauenstimmrechte, der das demokratische Wahlrecht ablehnt. Als Reaktion auf diese Entwicklung entscheiden sich Mitglieder des Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht auf einer Generalversammlung mit großer Mehrheit für das demokratische Wahlrecht.

 1909 – Inhaftierte Suffragetten treten in Hungerstreik

1909 – Augspurg nimmt an friedlichen Demonstrationen der britischen Suffragetten in London teil. Im Gegenzug verurteilt die IWSA das Vorgehen dieser Britinnen, weshalb Augspurg nicht mehr für den Vorstand der IWSA kandidiert.

1910 – Hedwig Dohm Zitat: “Dessen seid sicher: Rechte ohne Macht bedeuten nichts. So lange ihr politisch rechtlos bleibt, müßt ihr euch mit den Brosamen begnügen, die von des Herrn Tische fallen ” aus: Dohm, Erziehung zum Stimmrecht (1910)

Am 19.03.1911 (dem ersten internationalen Frauentag) demonstrierten Hunderttausende Frauen für das Frauenwahlrecht in verschiedenen Ländern.

1911 – Der DVF kann sich dem Kampf um das demokratische Wahlrecht versus dem Dreiklassenwahlrecht nicht gänzlich entziehen, ändert sein Ziel dahingehend, nur noch für Frauen das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zu fordern. Seit 1907 hatte er dieses Wahlrecht für beide Geschlechter gefordert.

1912 – Gründung des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation; einer ihrer Rädelsführer ist der Heidelberger Privatdozent Arnold Ruge. Er verknüpft sein antifeministisches Denken mit Antisemitismus, Rassismus und Sexismus.

 1912 – Augspurg übernimmt die Herausgabe und Redaktion der neugegründeten Zeitschrift „Frauenstimmrecht!“ – tritt damit in Konkurrenz zu der alten Zeitschrift für Frauen-Stimmrecht, die von Minna Cauer als vereinsunabhängige Beilage weitergeführt wird.

1912 – Gründung der Deutschen Vereinigung für Frauenstimmrechte, die die Forderung nach einem Dreiklassenwahlrecht aktiv unterstützt. Der Schlesische Verein für Frauenstimmrecht und der Rheinisch-Westfälische Stimmrechtsverband gehören zu den Mitgründern dieser neuen Vereinigung. Bis 1911 waren beide noch Mitglieder des DVF.

1912 – Um die Einheit der Frauenstimmrechtsbewegung zu retten, tritt Augspurg dafür ein, das demokratische Wahlrecht sprachlich mit „Der Verband erstrebt das persönlich auszuübende gleiche Wahlrecht für alle Frauen“ zu verwässern. Daraufhin treten erklärte Demokratinnen, darunter Cauer, aus.

 1912 – Nachdem für eine kurze Zeit in Großbritannien das Frauenstimmrecht in Aussicht gestellt und dann doch nicht eingelöst wurde, werden die Proteste der WSPU militanter. Sie legt Brände und schlägt Schaufenster eleganter Geschäfte ein.

 1912 – Die vorausgegangenen Entwicklungen führen letztlich zum Bruch zwischen Cauer und Augspurg, was gleichbedeutend ist mit einer weiteren Schwächung der Frauenstimmrechts-bewegung.

 1913 – Zum 25. Jubiläum des Verein Frauenwohl in Berlin schreibt die Frauenstimmrechtlerin Minna Cauer (Aus: „25 Jahre Verein Frauenwohl. Berlin 1913, S. 24f. zitiert in Kinnebrock, S. 218):

„Propagandaarbeit! Wer weiß, was alles damit zusammenhängt, der wird niemals sagen können, dass darin keine `Leistung´ liegt. Es ist sogar eine der mühevollsten, anstrengendsten und aufreibendsten Arbeiten. Sie erfordert nicht allein körperliche, sonder vor allem geistige Kräfte, denn sie verlangt nicht nur alle dabei notwendige Kleinkrämerei, wie Adressenschreiben, Listenführen, die technischen Kenntnisse für die Einrichtung von Sitzungen, Versammlungen u.a.m. sondern fordert viel mehr, d.h. geistige Anspannung zur steten Bereitschaft eine Rede zu halten, nicht eine lang einstudierte, sondern eine, die dem Moment angepasst sein muss. Sie verlangt die Übersicht über die aktuellen Ereignisse, sie fordert das Eingreifen in dieselben, die Stellungsnahme dazu, sie erheischt ein beständiges Studium aller einschlägigen Literatur, sie beansprucht Sinn und Talent für Organisation, und `last not least´, sie erfordert gebieterisch das Aufstellen von Grundsätzen und die Sorge, dass die Prinzipien klar und fest in jeder Handlungsweise zum Ausdruck kommt.“

 1913 – Einführung des Frauenwahlrechts in Norwegen

1913 – Ein Jahr vor Beginn des Ersten Weltkrieges schreibt Anita Augspurg (aus: Friede auf Erden! In: Frauenstimmrecht!, 2. Jg./Nr. 3, Juli 1913, S. 49):

„Friedensbewegung und Frauenstimmrecht – das eine Voraussetzung des

Zieles der anderen! (…) Erst wenn Frauen in den Parlamenten sitzen, werden die Summen gestrichen werden, welche die Bewaffnung der Völker so unfruchtbar verschlingt. Erst wenn Frauen in den Parlamenten sitzen, werden die Regierungen zur Rechenschaft gezwungen werden, über gewissenlose Kriegshetze und verbrecherische Diplomatieränke. Erst wenn Frauen in den Parlamenten sitzen, werden die ethischen Forderungen, denen die Lebensführung der Einzelnen und der Gesellschaft unterworfen sein soll, auch im Verkehr der Völker Herrschaft erringen.“

1913 – Noch im gleichen Jahr wird Augspurg die Redaktion der Zeitschrift „Frauenstimmrecht!“ entzogen. Sie tritt gemeinsam mit dem Bayerischen Landesverband für Frauenstimmrecht, dem sie vorsteht, aus der DVF aus.

1914 – Augspurg wird Mitbegründerin des „Deutschen Frauenstimmrechtsbundes“, der sich explizit für das demokratische Wahlrecht einsetzt.

 1914 – Zum Beginn des Ersten Weltkrieges verfassen führende Frauen im IWSA folgendes Manifest, dass sie an verschiedene Botschaften in London schicken (aus Whittick, Woman into Citizen, S. 295, Anhang 2):

We, the women of the world, view with apprehension and dismay the present situation in Europe, which threatens to involve one continent if not the whole world in the disasters and horrors of war. In this terrible hour, when the fate of Europe depends on decisions which women have no power to shape, we, realising our responsibilities as the mothers of the race, cannot stand passive by. Powerless though we are politically, we call upon the Governments and Powers of our several countries to avert the threatened unparalleled disaster. (…) They [die Frauen, S.H.] find themselves on the brink of the most unbearable position of seeing all that they most reverence and treasure – the home, the family, the race – subjected not merely to risks, but to certain and extensive damage, which they are powerless either to avert or to assuage. Whatever its result the conflict will leave mankind the poorer, will set back civilisation. (…)

We women of twenty-six countries, having banded ourselves together in the International Women’s Suffrage Alliance with the object of obtaining the political means of sharing with men the power which shapes the fate of nations, appeal to you to leave untried no method of conciliation or arbitration for arranging international differences which may help to avert deluging half the civilised world in blood.

1914 – Unter maßgeblicher Führung von Gertrud Bäumer (Vorsitzende des BDF) wird innerhalb der sogenannten gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegung ein nationaler Frauendienst organisiert. Dieser Frauendienst sorgt sich um die Heimatfront: Es geht dabei um die Lebensmittelversorgung, um die Fürsorge der Familien, deren Ernährer als Soldaten im Feld standen und um Arbeitsvermittlung: Frauen sollten/mussten Arbeiten der Männer übernehmen, die ebenfalls als Soldaten unterwegs waren. Damit legten sie ihre staatsbürgerliche Pflicht anders aus als die Friedensaktivistinnen, die größtenteils aus der Frauenstimmrechtsbewegung kamen.

1915 – Auf dem Internationalen Frauenfriedenskongress in Den Haag (28.04. bis 01.05) gab Helene Stöcker am 30. April – betreffend die Diskussion zur Resolution über das Frauenstimmrecht – Folgendes zu bedenken (WILPF-Kongressbericht 1915, S. 126:

Diese Zeit ist nicht geeignet, um als Erstes die Rechte der Frau in den Vordergrund zu stellen. Das sollten wir lieber einer andern Zeit vorbehalten, denn über die Folgen des Stimmrechts dürfen wir uns nicht täuschen: auch das Frauenstimmrecht wird uns nicht vor dem Ausbruch des Krieges schützen können. Auch die grossen sozialistischen Parteien haben das noch nicht gekonnt. Dazu wird es noch einer Reihe ganz andrer Mittel bedürfen. Das Frauenstimmrecht ist ein Weg dazu, ein Mittel unter vielen, aber kein letztes Ziel.

1915 – Die Teilnehmerinnen des Internationalen Frauenfriedenskongresses beschließen

„Dass Frauen die gleichen politischen Rechte wie Männern gewahrt werden.“ (Resolution II: Zum künftigen Frieden. Punkt 3: Friedensschluss, S. 48)

1915 – Einführung des Frauenwahlrechts in Dänemark und Island

1917 – Einführung des Frauenwahlrechts in Russland

1917 – Clara Zetkin in einem offenen Brief in der Frauen-Beilage der Leipziger Volkszeitung vom 14. Dezember 1917, S. 87:

„An die Genossinnen, an die Frauen und Töchter des arbeitenden Volkes! (…)

Ihr, die ihr schweigen sollt in der Gemeinde, wie Eure Urmütter vor nahezu zweitausend Jahren, erhebt Eure Stimme. Laut! Eindringlich! Keine Regierung, kein Parlament, keine Gemeindeverwaltung hat bis nun Euren Rechtsanspruch grundsätzlich und voll anerkannt, Keine einzige bürgerliche Partei hat den Kampf dafür aufgenommen. Nur die Sozialdemokraten fordern grundsätzlich volles soziales Recht, volles Bürgerrecht für Mann und Weib. Die alte Sozialdemokratie hat jedoch in diesem Augenblick darauf verzichtet, die Massen zum Kampf für volles Volksrecht zu rufen und damit auch zum Kampf für der Frauen Recht. Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei allein ist es, die den Kampf für das volle Bürgerrecht des weiblichen Geschlechts mit aller Entschlossenheit aufnimmt, wie sie im Gegensatz zu dem rechten Flügel der Arbeiterbewegung Deutschlands für die Grundsätze des internationalen Sozialismus auf dem Plan steht.

Frauen, Töchter der arbeitenden, fronenden Massen, sammelt Euch um das Banner dieser Partei zum Kampfe für euer Recht. Beweist durch euer Fordern, dass ihr reif und mündig seid zur Mitarbeit in der Gesellschaft. Setzt Euren Einfluss, Eure macht hinter euer Begehren. Die Forderung weniger können die Gesetzgebenden und Regierenden verlachen, mit der Forderung vieler müssen sie sich ernsthaft auseinandersetzen.“ (abgedruckt in Clara Zetkin, Die Kriegsbriefe, Bd. 1. 363, 368)

1918 – Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland, Irland, Rumänien und Ungarn, u.a.

Zeitleiste publiziert durch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württenberg “Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten”